Preisanpassung und Aufhebung des 6 % Zuschlags per 1. Juli 2022
Preisanpassung und Aufhebung des 6 % Zuschlags per 1. Juli 2022
Das turbulente Weltgeschehen wirkt sich weiter auf die Rohstoffpreise, sowie deren Sicherstellung und Lieferfähigkeit aus. Diese ausserordentlichen, nicht beeinflussbaren Umstände zwingen uns die Preise bereits per 1. Juli 2022 anzupassen.
Um die Preisaufschläge so gering wie nur nötig zu halten, haben wir uns dazu entschlossen, die aktuelle Preiserhöhung von 6 % aufzuheben und die Preise, je nach Produkt, individuell neu zu berechnen. Ein Filter ist bekanntlich aus mehreren Rohstoffen und Komponenten hergestellt, welche unterschiedlichen Preisentwicklungen unterliegen. So werden die Preise für unsere Produkte auf Basis der verwendeten Komponenten neu kalkuliert. Der neue Katalog steht per 1. Juli zum Download auf unserer Website bereit.
Wir beobachten die Entwicklung der Märkte weiterhin aufmerksam und werden, wenn notwendig, weitere Korrekturen vornehmen. Natürlich halten wir Sie entsprechend auf dem Laufenden und danken Ihnen bereits heute für Ihre Kundentreue in dieser aussergewöhnlichen Zeit. Bestehende Auftragsbestätigungen und Rahmenverträge behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. Für Fragen zögern Sie nicht und kontaktieren Ihren Ansprechpartner.

Um die Preisaufschläge so gering wie nur nötig zu halten, haben wir uns dazu entschlossen, die aktuelle Preiserhöhung von 6 % aufzuheben und die Preise, je nach Produkt, individuell neu zu berechnen. Ein Filter ist bekanntlich aus mehreren Rohstoffen und Komponenten hergestellt, welche unterschiedlichen Preisentwicklungen unterliegen. So werden die Preise für unsere Produkte auf Basis der verwendeten Komponenten neu kalkuliert. Der neue Katalog steht per 1. Juli zum Download auf unserer Website bereit.
Wir beobachten die Entwicklung der Märkte weiterhin aufmerksam und werden, wenn notwendig, weitere Korrekturen vornehmen. Natürlich halten wir Sie entsprechend auf dem Laufenden und danken Ihnen bereits heute für Ihre Kundentreue in dieser aussergewöhnlichen Zeit. Bestehende Auftragsbestätigungen und Rahmenverträge behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. Für Fragen zögern Sie nicht und kontaktieren Ihren Ansprechpartner.
